Andienung

Andienung
Ạn|die|nung 〈f. 20; unz.〉
1. 〈Seeversicherung〉 Erklärung des Versicherungsnehmers an den Versicherer, dass er Schadenersatz beansprucht
2. das Andienen

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Ạn|die|nung, die; -, -en:
1. das Andienen:
die A. von Waren.
2. (Versicherungsw.) Erklärung des Versicherten, dass er entschädigt sein will.

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Ạn|die|nung, die; -, -en: 1. das Andienen: die A. von Waren. 2. (Seew.) Erklärung des Versicherten, dass er entschädigt sein will.

Universal-Lexikon. 2012.

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